Dan-Prüfung

Der schwarze Gürtel ist ein Meilenstein auf dem Karate-Weg. Der Verband der Wiener Karate-Do Vereine organisiert einmal jährlich die Dan-Prüfung (inklusive eigener Wertung für Senior:innen ab 50) samt der verpflichtenden Dan-Prüfungsvorbereitung. Hier findest du alles Wichtige: Ablauf, Voraussetzungen, Kosten und die Anerkennung von im Ausland erworbenen Graduierungen.

So läuft es ab

  1. Ausschreibungen abwarten: Die Termine für Vorbereitung (Frühjahr) und Prüfung (Frühsommer) werden jährlich ausgeschrieben – über die Vereine und im Download-Bereich.
  2. Dan-Prüfungsvorbereitung besuchen: Der Vorbereitungskurs des Landesverbands ist Voraussetzung für den Prüfungsantritt – vereinsinterne Trainings zählen nicht als Ersatz, Zusehen ist nicht möglich. Empfehlung: Nimm deine:n Bunkai-Partner:in gleich zur Vorbereitung mit.
  3. Anmelden – nur über die Vereinsleitung: Die Anmeldung zur Dan-Prüfung erfolgt ausschließlich durch die Vereinsleitung über das digitale LV-Anmeldeformular (inklusive Angabe des letzten Prüfungsdatums und der ÖKB-Ausweisnummer). Nach der Anmeldung kommt automatisch die Rechnung; die Gebühr muss bis zum Anmeldeschluss bezahlt sein. Nennungen nach dem Anmeldeschluss sind nicht möglich, Zahlungen für mehrere Personen bitte getrennt überweisen.
  4. Prüfungstag: Mit Gi und vollständiger Schutzausrüstung nach ÖKB-Richtlinien antreten – Zahnschutz, Faust- und Fußschutz sind verpflichtend. Die Dan-Prüfung gilt nur als Ganzes: Alle Teilbereiche müssen bestanden werden, ein „teilweise bestanden“ gibt es nicht.
  5. Nach dem Bestehen: Du erhältst die offizielle ÖKB-Dan-Urkunde, die Prüfung wird in deinem Karatepass eingetragen.

Voraussetzungen

  • Gültiger ÖKB-Karatepass mit Foto, Unterschrift, Registrationsnummer und aktueller Jahresmarke – inklusive korrekt eingetragener bisheriger Prüfungen und einer ärztlichen Bestätigung, die nicht älter als ein Jahr ist.
  • Teilnahme am letzten Danvorbereitungskurs des LV Wien.
  • Erfüllung aller Voraussetzungen laut ÖKB-Prüfungsprogramm.
  • Einhaltung der Mindest-Wartezeiten und Mindestalter laut ÖKB-Prüfungsordnung:

1. Kyu → 1. Dan: 1 Jahr Wartezeit, Mindestalter 15 Jahre
1. → 2. Dan: 2 Jahre, Mindestalter 17 Jahre
2. → 3. Dan: 3 Jahre, Mindestalter 20 Jahre
3. → 4. Dan: 4 Jahre, Mindestalter 24 Jahre
4. → 5. Dan: 5 Jahre, Mindestalter 29 Jahre

Höhere Dan-Grade (ab 6. Dan) werden direkt beim Österreichischen Karatebund abgelegt.

Kosten

  • Dan-Prüfungsvorbereitung: 60 €
  • Prüfungsgebühren: 1. Dan 100 € · 2. Dan 145 € · 3. Dan 190 € · 4. Dan 230 € · 5. Dan 290 €

Einzuzahlen bis zum jeweiligen Anmeldeschluss auf das Verbandskonto: Verband der Wiener Karate-Do Vereine, IBAN AT61 2011 1000 0552 1955 (BIC GIBAATWWXXX). Verwendungszweck laut Ausschreibung, z. B. „NAME, Graduierung, Danprüfung [Datum]“.

Anerkennung von Graduierungen aus dem Ausland

Du hast deinen Dan bei einem ausländischen Verband abgelegt? Laut ÖKB-Prüfungsordnung gilt:

  • Verband ist Mitglied der WKF oder EKF: Die Dan-Prüfung wird anerkannt, wenn du die Originalurkunde vorlegen kannst. Der Termin der Originalprüfung wird vom Vorsitzenden der ÖKB-Dan-Prüfungskommission in deinen ÖKB-Ausweis eingetragen. Für die Anerkennung ist eine Gebühr in Höhe der ÖKB-Prüfungsgebühr des jeweiligen Dan-Grads zu entrichten.
  • Verband ist NICHT Mitglied der WKF/EKF: Dann ist eine Verifizierungsprüfung zum 1. Dan abzulegen. Wird sie nicht bestanden, verliert die ausländische Urkunde ihre Gültigkeit innerhalb des ÖKB.
  • Ausländische Kyu-Grade: Über die Anerkennung entscheidet der Landesverband.
  • Geplante Dan-Prüfung außerhalb des ÖKB: Bitte vorab dem Landesverband bekannt geben.

Zuständigkeit in Wien: Für alle Anerkennungs- und Zulassungsfragen (auch: „Darf ich heuer antreten?“) ist die Dan-Prüfungskommission des LV Wien zuständig – Ansprechperson für Personen und Vereine ist Alfred Mikulka, der auch über die Zulassung zum Antritt entscheidet. Kontaktiere ihn per E-Mail über info@karate-verband-wien.at (z. Hd. Alfred Mikulka) und lege bei Anerkennungsfragen am besten gleich Scans deiner Urkunden und deines Karatepasses bei.

Hinweis für Vereinswechsler: Bei einem Vereinswechsel innerhalb Österreichs gelten die ÖKB-Übertrittsbestimmungen (schriftliche Freigabe des bisherigen Vereins, sonst 12 Monate Meisterschaftssperre) – deine Graduierungen bleiben davon unberührt.

Verband der Wiener Karate-Do Vereine

info@karate-verband-wien.at

ZVR – Nr.: 255083693

Wir sind der anerkannte Fachverband für Karate aller Stilrichtungen in Wien und Mitglied beim Österreichischen Karatebund (ÖKB), dem anerkannten Fachverband für Karate bei der Bundessportorganisation.