Kampfrichter:innen in Wien – Ausbildung, Lizenzen und Einsätze
Ohne Kampfrichter:innen gibt es keinen Wettkampf. Sie bewerten Kata, leiten Kumite-Kämpfe, sorgen für Sicherheit und Fairness auf der Matte und tragen die Verantwortung dafür, dass jede Entscheidung nach den Wettkampfregeln der World Karate Federation (WKF) getroffen wird. Der Verband der Wiener Karate-Do Vereine organisiert den Einsatz der Wiener Judges und Referees bei Turnieren in Wien und bietet jährlich einen Kampfrichterkurs an, in dem neue Kampfrichter:innen ausgebildet und bestehende Lizenzen verlängert werden.
Die Aus- und Weiterbildung folgt der Geschäftsordnung der Kampfrichterkommission von Karate Austria. Sie legt die Lizenzstufen, die Voraussetzungen, die Prüfungen und die Pflichten lizenzierter Kampfrichter:innen österreichweit einheitlich fest – für Kata und Kumite getrennt.

Der Kampfrichterobmann Wien: Johannes Brötzner
Johannes Brötzner organisiert als Kampfrichterobmann des Landesverbands Wien den Einsatz von Judges und Referees bei den Wiener Turnieren und ist erste Anlaufstelle für alle, die Kampfrichter:in werden oder ihre Lizenz verlängern wollen. Er plant die Besetzung der Kampfflächen, stimmt sich mit den Turnierveranstaltern ab und begleitet den jährlichen Kampfrichterkurs des Landesverbands.
Als Obmann Wien vertritt er den Landesverband zugleich in der Kampfrichterkommission von Karate Austria. Diese Kommission ist für die Aus- und Weiterbildung der österreichischen Kampfrichter:innen, die Abnahme der Prüfungen und die Nominierung der Kampfrichter:innen für die österreichischen Meisterschaften zuständig. Über ihn fließen die Wiener Anliegen in die bundesweite Kampfrichterarbeit ein.
Anfragen zur Kampfrichter-Ausbildung und zu Einsätzen richtest du an info@karate-verband-wien.at.
Aufgaben des Kampfrichterwesens im Landesverband
Einsatzplanung bei Wiener Turnieren
Der Landesverband koordiniert den Einsatz der Wiener Judges und Referees bei Turnieren in Wien. Je nach Lizenzstufe werden Listenführung, Seiten- und Hauptkampfrichter:in sowie die Leitung der Kampffläche besetzt.
Jährlicher Kampfrichterkurs
Einmal im Jahr bietet der Landesverband einen Kurs an, in dem neue Kampfrichter:innen ausgebildet und bestehende Lizenzen verlängert werden. Auf dem Programm stehen Theorie und Praxis zu den WKF-Wettkampfregeln für Kata und Kumite.
Prüfungen auf Landesebene
Landesverbände nehmen die Prüfungen zu Judge C und Judge B in Kata und Kumite ab. Dabei wirkt ein von Karate Austria nominierter internationaler Kampfrichter aus einem anderen Landesverband mit.
Lizenz aktuell halten
Lizenzierte Kampfrichter:innen besuchen jährlich mindestens einen Kampfrichterkurs von Karate Austria und weisen Mindesteinsätze nach. Fehlt der Kursbesuch, wird die Lizenz ruhend gestellt.
Nominierung für Meisterschaften
Für die österreichischen Meisterschaften nominiert die Kampfrichterkommission von Karate Austria die Kampfrichter:innen. Voraussetzung sind gültige Lizenzen in Kata und Kumite; für Einsätze gibt es eine pauschale Reiseaufwandsentschädigung.
Regelwerk und Prüfungsfragen
Grundlage jeder Entscheidung sind die aktuellen WKF-Wettkampfregeln für Kata und Kumite. Karate Austria stellt Regelwerke und die offiziellen Prüfungsfragenkataloge zum Download bereit.
Kampfrichter:in werden – der Ausbildungsweg
Die Lizenzstufen, Voraussetzungen und Prüfungen sind in der Geschäftsordnung der Kampfrichterkommission von Karate Austria festgelegt. Der Weg im Überblick:
Voraussetzungen
Kampfrichter:in werden kann, wer Mitglied in einem Verein von Karate Austria ist. Für die Einstiegsstufe Judge C gelten ein Mindestalter von 16 Jahren und der 1. Kyu. Ab Judge B sind 18 Jahre und der 1. Dan Voraussetzung, für Judge A 19 Jahre und für Referee 21 Jahre, jeweils mit 1. Dan.
Ausbildungsstufen Kata
Judge C (nur auf Landesebene) → Judge B → Judge A → Lizenz eines internationalen Verbands (EKF/WKF). Kata-Kampfrichter:innen bewerten die Vorführungen nach dem WKF-Punktesystem.
Ausbildungsstufen Kumite
Judge C (nur auf Landesebene) → Judge B → Judge A → Referee → Lizenz eines internationalen Verbands. Zwischen den Stufen gelten Wartezeiten: ein Jahr von Judge C auf B und von B auf A, zwei Jahre von Judge A auf Referee.
Die Prüfung
Die Theorieprüfung umfasst 50 Fragen aus dem offiziellen WKF-Fragenkatalog; verlangt werden 80 % (Judge C), 85 % (Judge B) bzw. 90 % (Judge A Kata und Referee). In der Praxis leiten Kumite-Kandidat:innen je einen Kampf als Seiten- und als Hauptkampfrichter:in, Kata-Kandidat:innen zeigen eine Kata aus der WKF-Kataliste im Karate-Gi.
Lizenz und Verlängerung
Nach bestandener Prüfung gilt die Lizenz drei Jahre. Für die Verlängerung sind pro Jahr Mindesteinsätze nachzuweisen (Judge C: 2, Judge B: 3, Judge A: 4, Referee: 5), jährlich ein Kampfrichterkurs von Karate Austria zu besuchen und innerhalb der drei Jahre eine Theorieüberprüfung abzulegen.
Nächster Lehrgang
Kampfrichter- und Coach-Lehrgang Burgenland (extern) – Samstag, 12.09.2026, 09:00 bis ca. 18:30 Uhr, Neue Mittelschule Mattersburg, Wulkalände 4, 7210 Mattersburg. Veranstalter ist der Österreichische Karatebund, die Kursleitung hat Serafettin Sisman, Kampfrichterobmann von Karate Austria.
Programm: Wettkampfregeln Kata und Kumite in Theorie und Praxis, Theorie- und Praxisprüfung. Teilnehmen können lizenzierte Kampfrichter:innen (der Kurs gilt als Lizenzverlängerung), Kampfrichter-Anwärter:innen sowie interessierte Coaches und Sportler:innen. Die Kursteilnahme übernimmt Karate Austria; Anreise, Verpflegung und Übernachtung tragen die Teilnehmer:innen selbst. Lizenzierte Kampfrichter:innen tragen die offizielle Uniform, für die Kata-Prüfung ist ein Karate-Gi erforderlich. Alle Details stehen in der Ausschreibung.
Regelwerke, Prüfungsfragen und Richtlinien
Die verbindlichen Regelwerke und Prüfungsunterlagen für Kampfrichter:innen – alle Dokumente kostenlos als PDF, extern:
Karate Austria (deutsch)
- WKF Kumite-Wettkampfregeln 2026 – deutsche Übersetzung, gültig ab 1.1.2026
- WKF Kata-Wettkampfregeln 2026 – deutsche Übersetzung, gültig ab 1.1.2026
- Prüfungsfragen Kumite (Haupt- und Seitenkampfrichter:innen, Juli 2026)
- Prüfungsfragen Kata und Para-Karate (Juli 2026)
- Geschäftsordnung der Kampfrichterkommission – Lizenzstufen, Voraussetzungen, Pflichten
- Leitfaden für offizielle Proteste bei WKF-Veranstaltungen (englisch)
World Karate Federation (englisch)
- WKF Documents – Sport Rules und Referees, immer die aktuelle Fassung
- WKF Kumite Competition Rules 2026 (Original)
- WKF Kata Competition Rules 2026 (Original)
- Competition Rules Bulletin 2026 – offizielle Klarstellungen und Änderungen
- WKF Referee Rules – Lizenzen und Pflichten internationaler Kampfrichter:innen
- WKF Kata-Liste 2026
- Schulungspräsentationen der WKF Referee Commission 2026: Kumite, Kata, Two-Judges-System
- EKF Judges & Referees – Arbeitsordnung und Kursinformationen der European Karate Federation
Häufige Fragen zum Kampfrichterwesen
Wo finde ich die aktuellen WKF-Wettkampfregeln?
Die verbindlichen WKF-Regelwerke für Kata und Kumite (Version 2026, gültig ab 1.1.2026) stehen im Original auf wkf.net. Karate Austria stellt die offiziellen deutschen Übersetzungen bereit: Kata und Kumite. Dazu lohnt ein Blick in das jährliche WKF Competition Rules Bulletin, das Änderungen und Auslegungen erläutert.
Wie bereite ich mich auf die Theorieprüfung vor?
Grundlage sind die offiziellen Fragenkataloge von Karate Austria: Prüfungsfragen Kumite für Haupt- und Seitenkampfrichter:innen sowie Prüfungsfragen Kata und Para-Karate (Stand Juli 2026). Die Antworten ergeben sich direkt aus dem aktuellen WKF-Regelwerk – am besten jede Frage am jeweiligen Artikel nachschlagen. Die Prüfung umfasst 50 Fragen; verlangt werden 80 % (Judge C), 85 % (Judge B) bzw. 90 % (Judge A Kata und Referee).
Welche Uniform tragen Kampfrichter:innen?
Artikel 2 der WKF-Kumite-Regeln legt die offizielle Uniform fest: einreihiger marineblauer Blazer, einfarbige hellgraue Hose ohne Umschlag, weißes Kurzarmhemd, offizielle Krawatte ohne Krawattennadel, dunkelblaue oder schwarze Socken mit schwarzen Slippern für die Kampffläche sowie eine schwarze Pfeife mit dezenter weißer Kordel. Handys, Smartwatches und private elektronische Geräte sind im Wettkampfbereich untersagt; mit Zustimmung der Kampffläche-Leitung darf der Blazer abgelegt werden.
Was bedeuten Yuko, Waza-ari und Ippon – und welche Verwarnungen gibt es im Kumite?
Nach Artikel 8 der WKF-Kumite-Regeln gibt es drei Wertungen: Yuko (1 Punkt) für Tsuki oder Uchi zu einer Zielregion, Waza-ari (2 Punkte) für Chudan-Fußtechniken und Ippon (3 Punkte) für Jodan-Fußtechniken sowie für Techniken gegen einen am Boden liegenden Gegner. Eine Wertung setzt gute Form, sportliche Haltung, kraftvolle Ausführung, Wachsamkeit, gutes Timing und richtige Distanz voraus. Bei Regelverstößen gibt es die Verwarnungen Chui (bis zu dreimal) und Hansoku Chui sowie die Strafen Hansoku (Disqualifikation vom Kampf) und Shikkaku (Disqualifikation vom Turnier). Nachlesen im Kumite-Regelwerk (deutsch), Artikel 8 bis 10.
Brauche ich einen Dan-Grad, um Kampfrichter:in zu werden?
Nicht für den Einstieg: Für die Stufe Judge C genügt der 1. Kyu ab 16 Jahren. Ab Judge B ist der 1. Dan Voraussetzung, für Judge A und Referee kommen weitere Jahre Praxis und Mindesteinsätze dazu. Wichtiger als der Gürtel ist am Anfang, die Regeln sicher zu kennen und regelmäßig bei Turnieren an der Kampffläche zu stehen – als Judge C wirst du in Wien von erfahrenen Referees eingeschult und begleitet. Wer parallel zur Dan-Prüfung die Kampfrichterausbildung beginnt, hat den Vorteil, dass sich Regelwissen und Wettkampfverständnis gegenseitig ergänzen.
Muss ich Kata und Kumite getrennt absolvieren?
Ja. Die Ausbildungsstufen werden für Kata und Kumite getrennt durchlaufen und geprüft – jeweils mit eigener Theorieprüfung (Fragenkataloge von Karate Austria, siehe oben) und eigener Praxisbewertung. Du kannst mit einer Disziplin beginnen, etwa mit Kumite, wenn du selbst Kumite-Wettkämpfer:in bist, und die zweite später nachholen. Für Wiener Turniere reicht eine Lizenz; bei den österreichischen Meisterschaften werden nur Kampfrichter:innen mit Lizenzen in beiden Disziplinen eingesetzt. Der jährliche Kampfrichterkurs des Landesverbands behandelt beide Disziplinen.
Wie lange gilt meine Lizenz?
Eine Lizenz gilt drei Jahre – vorausgesetzt, du besuchst jährlich einen Kampfrichterkurs von Karate Austria oder eines Landesverbands und erreichst die Mindesteinsätze deiner Lizenzstufe bei Turnieren. Fehlt der Kursbesuch, wird die Lizenz ruhend gestellt und kann durch den nächsten Kurs wieder aktiviert werden; nach längerer Pause kann eine erneute Prüfung nötig sein. Da sich die WKF-Regeln regelmäßig ändern (zuletzt mit 1.1.2026), lohnt sich der jährliche Kurs auch fachlich. Deine Einsätze werden vom Kampfrichterobmann erfasst – melde dich bei ihm, wenn du für ein Turnier eingeteilt werden möchtest.
Wie melde ich mich für einen Kampfrichterkurs an?
Die Termine und Ausschreibungen stehen auf der Terminseite und im Download-Bereich; externe Lehrgänge anderer Landesverbände und von Karate Austria sind dort als „(extern)“ gekennzeichnet – nächster Termin ist der Kampfrichter- und Coach-Lehrgang am 12.09.2026 in Mattersburg (Ausschreibung als PDF). Die Anmeldung läuft über den in der Ausschreibung genannten Weg, meist per E-Mail über deinen Verein; Kurskosten und Prüfungsgebühren stehen ebenfalls in der Ausschreibung. Bring zum Kurs deinen Karatepass, die aktuellen WKF-Regelwerke (siehe Ressourcen oben) und – für die Praxisprüfung – Kampfrichterkleidung mit. Fragen beantwortet der Landesverband unter info@karate-verband-wien.at.
Weiterführende Links
Termine
Kampfrichterkurse, Turniere und Lehrgänge des Landesverbands – laufend aktualisiert.
Kampfrichterkommission Karate Austria
Mitglieder der Kommission, Geschäftsordnung, WKF-Regelwerke und Prüfungsfragen zum Download.
Leistungszentrum Wien
Wo die Wiener Kumite-Athlet:innen trainieren, die bei Turnieren auf faire Entscheidungen zählen.
